Der betreute Behindertenfahrdienst
Wer kann den Betreuten Behindertenfahrdienst in Anspruch nehmen?

Alle gehbehinderten Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder keine öffentlichen Verkehrsmittel in Anspruch nehmen können. Hierbei gibt es mehrere Möglichkeiten unseren Behindertenfahrdienst zu nutzen:
- Sie haben in Ihrem Schwerbehindertenausweis den Vermerk "aG" für außergewöhnlich gehbehindert. In diesem Fall können Sie mit unserer Hilfe bei Ihrer Stadt Ihre "Blaue Karte" beantragen. Mit diesem Ausweis sind Sie berechtigt, für 12 Freifahrten innerhalb des Stadtgebietes unseren Fahrdienst zu nutzen.
- Bei Fahrten zu Ärzten, Krankenhäusern, Rehabilitationsmaßnahmen, Dialysezentren, Gymnastik- und Massagepraxen kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein) ausstellen. Wir rechnen dann direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
- Zuletzt stehen wir Ihnen auch für private Fahrten zur Verfügung.
Wir fahren Sie:

- zu Verwandten,
- zu Sportfesten,
- zum Theater,
- zum Flughafen,
- zum Urlaubsort,
- zur Disco,
- zu Veranstaltungen aller Art,
- Tagesausflüge (nach Absprache),
- und vielen weiteren Zielen nach Absprache.
Des Weiteren sind wir Ihnen gerne behilflich:

- wenn Sie die Wohnung nicht mehr alleine ver
lassen können,- bei Gepäckproblemen,
- bei der Beantragung der "Blauen Karte",
- bei der Beantragung des Schwerbehinderten
-ausweises sowie- bei der Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung.










